nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 2 SN-9761 (Sachsen) — Ausgliederungsgegenstand

Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Leipziger Auwald“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 2,63 ha. Es umfasst nach dem Stand der automatisierten Liegenschaftskarte des Landesvermessungsamtes Sachsen (Übermittlungsstand August 2006) auf dem Gebiet der Stadt Markkleeberg, Gemarkung Gautzsch, die Flurstücke 246/8, 246/11, 246/26 (teilweise) und 246/28 (teilweise).

(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Leipzig vom 9. August 2007 im Maßstab M 1:10 000 und einer Karte des Regierungspräsidiums Leipzig vom 9. August 2007 im Maßstab 1:2 500 eingetragen. Es ist im Original grün umgrenzt und schraffiert (in den Vervielfältigungen schwarz umgrenzt und schraffiert) dargestellt. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante. Die Karten sind Bestandteil dieser Verordnung.