Regelungen, insbesondere zum Betreten bestimmter Bereiche des Naturschutzgebiets, insbesondere der Sonderschutzzone, die auf anderen, insbesondere bergrechtlichen und haftungsrechtlichen Vorschriften beruhen, bleiben unberührt.
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Regelungen, insbesondere zum Betreten bestimmter Bereiche des Naturschutzgebiets, insbesondere der Sonderschutzzone, die auf anderen, insbesondere bergrechtlichen und haftungsrechtlichen Vorschriften beruhen, bleiben unberührt.