Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Markersdorf im Niederschlesischen Oberlausitzkreis und der Gemeinde Schönau-Berzdorf im Landkreis Löbau-Zittau werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Rutschung P“.