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§ 2 SN-9584 (Sachsen) — Ausgliederungsgegenstand

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von circa 15 230 m 2 . Es befindet sich am südlichen Rand der Ortslage des Kurortes Gohrisch zwischen Neue Hauptstraße und Muselweg.

(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte vom 30. Juli 2007 im Maßstab 1 : 2 000 grün unterlegt. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragungen in der Flurkarte. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung.