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# § 2 SN-9583 (Sachsen) — Gegenstand der Änderung

Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung des Naturparkes „Erzgebirge/Vogtland“ auf dem Gebiet der Stadt Klingenthal  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Fläche der sogenannten „Vogtlandarena Klingenthal“ (Großschanze mit Infrastruktureinrichtungen, Bebauungsplan „Deutsch-Tschechisches Zentrum für den Wintersport“) im Ortsteil Brunndöbra wird aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt (umzoniert). Durch diese Fläche wird die entlang der Ortslage Brunndöbra verlaufende Entwicklungszone des Naturparkes erweitert.

Betroffene Flurstücke der Gemarkung Brunndöbra:

747, 864/2, 866/2, 866/3, 934/4, 934/5, 934/8, 935/6, 935/8 und 935/9.

Die Größe dieser Fläche beträgt 10,82 Hektar.

(2) Die Grenze zwischen der Entwicklungszone und der Schutzzone II ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 9. August 2007 im Maßstab 1 : 3 500 mit einer violett gefärbten Linie eingetragen.

Die aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführte Fläche ist in dieser Karte rot dargestellt.

Die Lage der vorgenannten Fläche im Landschaftsraum ist außerdem auf einer topografischen Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 9. August 2007 im Maßstab 1 : 25 000 dargestellt.

Maßgebend für den Grenzverlauf sind die Darstellungen auf der Flurkarte.

Die Karten sind Bestandteile der Verordnung.

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Zitiervorschlag: § 2 SN-9583 (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/SN-9583/2

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