nu:legal · recht.nulegal.eu

# Artikel 6 SN-9344 (Sachsen) — Protokollierung der Abrufe

Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Übertragung nach Artikel 5 umfasst auch die Pflicht der zuständigen Stelle zur Protokollierung der Abrufe gemäß § 53 der Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters ( Handelsregisterverordnung – HRV ) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 315-20 veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 10. November 2006 (BGBl. I S. 2553, 2566) geändert worden ist. Der Freistaat Sachsen erhält über die Abrufe zum Nachweis der gemäß Artikel 5 erfassten Gebührentatbestände eine monatliche Übersicht. Die protokollierten Daten werden dem Freistaat Sachsen in elektronischer Form bereitgestellt.

(2) Die zuständige Stelle ist befugt, Teilnehmer am Abrufverfahren, die die von ihnen zu entrichtenden Gebühren nicht oder nicht vollständig zahlen, zu sperren. Im Übrigen teilt sie die zuständige Stelle dem Freistaat Sachsen mit, wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Nutzung des Abrufverfahrens die Zweckbestimmung des § 9 Abs. 1 Handelsgesetzbuch übersteigt.

---

Zitiervorschlag: Artikel 6 SN-9344 (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/SN-9344/6

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: sk.sachsen.de
