Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden sowie der Stadt Pirna im Landkreis Sächsische Schweiz werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Dresdner Elbtalhänge”.
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Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden sowie der Stadt Pirna im Landkreis Sächsische Schweiz werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Dresdner Elbtalhänge”.