Die Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Muldenwiesen“ vom 13. Juni 1997 (SächsABl. S. 709) wird wie folgt geändert:
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der Gemeinde Hammerbrücke im Vogtlandkreis wird aus dem Naturschutzgebiet „Muldenwiesen“ ausgegliedert.