Auf den in § 2 näher dargestellten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Olbernhau, Gemarkungen Reukersdorf und Blumenau im Mittleren Erzgebirgskreis wird die Grenze zwischen der Entwicklungszone und der Schutzzone II im Sinne von § 4 Abs. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung über den Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“ – Naturparkverordnung Erzgebirge/Vogtland – vom 9. Mai 1996 (SächsGVBl. S. 202, 380) „Erzgebirge/Vogtland“ geändert.