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§ 2 SN-5464 (Sachsen) — Ausgliederungsgegenstand

Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Mittlere Mulde“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Ausgliederungsgebiet umfasst eine Fläche von cirka 0,54 ha. Es beinhaltet auf dem Gebiet der Stadt Bad Düben, Gemarkung Bad Düben, Flur 15 einen Teil des Flurstückes 38.

(2) Das Ausgliederungsgebiet ist auf einem Auszug aus der Liegenschaftskarte des Staatlichen Vermessungsamtes Torgau, Stand 19. Januar 2005, im Maßstab 1 : 1 500 (im Original grün umgrenzt) dargestellt. Diese Karte ist Bestandteil der Verordnung.