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Artikel 1 SN-5460 (Sachsen)

Gesetz zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dem am 13. Februar 2004 von den Ländern geschlossenen Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.