Der Stiftungsrat erläßt die Satzung der Stiftung. Der Beschluß bedarf der Zustimmung sämtlicher Landesvertreter. Dasselbe gilt für Satzungsänderungen.
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Der Stiftungsrat erläßt die Satzung der Stiftung. Der Beschluß bedarf der Zustimmung sämtlicher Landesvertreter. Dasselbe gilt für Satzungsänderungen.