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Artikel 6 SN-5367 (Sachsen)

Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Landesrecht Sachsen

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses Vertrages. Ausfertigungen der Anlagen werden beim Landesvermessungsamt Brandenburg und beim Landesvermessungsamt Sachsen aufbewahrt und können dort eingesehen werden.