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Artikel 5 SN-5365 (Sachsen)

Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Anlagen sind Bestandteil des Vertrages. Ausfertigungen der Anlage 1 (Artikel 1 Abs. 3) werden bei dem Landesvermessungsamt Sachsen, bei dem Thüringer Landesverwaltungsamt – Landesvermessungsamt – und bei den Landratsämtern der in den Artikeln 1 und 2 genannten Landkreise aufbewahrt und können von jedermann eingesehen werden.