Das Land Brandenburg erklärt, daß der Rat für sorbische (wendische) Angelegenheiten (§ 5 Sorben[Wenden]-Gesetz) die Vertreter des sorbischen (wendischen) Volkes aus dem Land Brandenburg im Stiftungsrat benennt.
Der Freistaat Sachsen erklärt, daß die Benennung und Entsendung der Vertreter des sorbischen Volkes aus dem Freistaat Sachsen durch den Bundesvorstand des Dachverbandes „Domowina – Bund Lausitzer Sorben“ nach Abstimmung mit den sorbischen Vereinigungen vorgenommen wird.
Schleife, den 28. August 1998
Für den Freistaat Sachsen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Für das Land Brandenburg
Der Ministerpräsident
Dr. Manfred Stolpe