nu:legal · recht.nulegal.eu

Artikel 14 SN-5360 (Sachsen) — Übergang von Rechten und Pflichten

Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung der „Stiftung für das sorbische Volk“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Mit Inkrafttreten dieses Staatsvertrages übernimmt die Stiftung sämtliche vertraglichen Verpflichtungen, die der Freistaat Sachsen für die nicht rechtsfähige „Stiftung für das sorbische Volk“ eingegangen ist.