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§ 3 SN-5359 (Sachsen)

Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Landesrecht Sachsen

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Sitzland der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, übernimmt es, die mit der Auflösung verbundenen Rechtshandlungen vorzunehmen.