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§ 1 SN-5359 (Sachsen)

Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Landesrecht Sachsen

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die vertragschließenden Länder stellen fest, daß sie mit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland die gemeinsame Trägerschaft der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik übernommen haben.