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Artikel 1 SN-5350 (Sachsen) — Glaubensfreiheit

Vertrag des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Freistaat gewährt der Freiheit, den jüdischen Glauben zu bekennen und auszuüben, den gesetzlichen Schutz.