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§ 4 SN-5347 (Sachsen)

Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Magdeburg für das Binnenschiffsregister

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt hinterlegt. Der Staatsvertrag tritt mit dem Ersten des Monats in Kraft, der auf den Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgt.Die Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt teilt den übrigen an dem Staatsvertrag beteiligten Ländern die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit.

Wismar, den 6. März 1995

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Für den Ministerpräsidenten

Der Justizminister

Prof. Dr. Eggert

Für den Freistaat Sachsen

Für den Ministerpräsidenten

Der Staatsminister der Justiz

Heitmann

Für das Land-Sachsen-Anhalt

Für den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt

Die Ministerin der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

Schubert

Für den Freistaat Thüringen

Der Ministerpräsident

vertreten durch den Minister

für Justiz und Bundesangelegenheiten

Kretschmer