(1) Schutzzweck ist die Bewahrung, pflegliche Nutzung und naturschutzgerechte Entwicklung eines Abschnittes des Gosebachtales zwischen Kmehlen und Naundörfel. Das kleinteilig strukturierte Gebiet liegt im Hügelland der südlichen Großenhainer Pflege am Südostrand des Höhenzuges Golk. Es umfasst Nass- und Feuchtwiesen sowie Bruch-, Auen- und Trockenwaldbereiche entlang des naturnahen Bachlaufes und soll eine typische und seltene Flora, Vegetation und Fauna nasser, wechselfeuchter, trockener und nährstoffarmer Standorte der Agrarlandschaft nachhaltig sichern.
(2) Das Gebiet ist Bestandteil eines zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete im Sinne der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 206 vom 22. Juli 1992), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 (ABl. EU Nr. L 284 S. 1), in der jeweils geltenden Fassung.
(3) Schutzzweck ist insbesondere
1. die Erhaltung und Entwicklung des Gesamtgebietes und seiner Teile in ihrem räumlichen und funktionellen Zusammenhang unter Vermeidung hydrologischer Eingriffe, direkter Stoffeinträge sowie innerer und äußerer Störeinflüsse;
2. die Verbesserung der Kohärenzbedingungen zu angrenzenden und benachbarten Lebensräumen, die nach Fauna-Flora-Habitatrichtlinie von gemeinschaftlicher Bedeutung sind;
3. die Sicherung des Wasserdargebotes und die Erhaltung des Gosebaches und seiner Zuflüsse in ihrer natürlichen Gewässerdynamik und natürlichen Gewässergüte als gebietsprägendes hydrologisches Potential;
4. die Revitalisierung der naturfern veränderten Gewässerabschnitte;
5. die Erhaltung des kleinteiligen und artenreichen Vegetationsmosaiks der Winzerwiese auf nassen, wechselfeuchten und vermoorten Grünlandstandorten durch gesellschafts- und artenangepasste Pflege;
6. die Erhaltung der Winzerwiese als seltene Lebensstätte für pflanzengeografisch und florengeschichtlich bedeutsame Elemente, wie Weißes Fingerkraut, Nordisches Labkraut, Sibirische Schwertlilie, Große Sterndolde und Akeleiblättrige Wiesenraute;
7. die angepasste pflegliche Nutzung der einbezogenen Naundörfeler Bruchwiesen mit Entwicklung und Pflege eines Gewässerrandstreifens am Gosebach;
8. die Bewahrung und zielgerichtete Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes der gebietseigenen Lebensraumtypen gemäß Anhang I der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, insbesondere der Fließgewässer mit Unterwasservegetation, Pfeifengraswiesen, Übergangs- und Schwingrasenmoore sowie Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder;
9. die Bewahrung und zielgerichtete Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes der gebietseigenen Populationen aller Tier- und Pflanzenarten gemäß der Anhänge II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, insbesondere von Fischotter, den Fledermausarten, Springfrosch und Zauneidechse.