(1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von etwa 11,6 ha.
(2) Das Gebiet liegt im Hügelland der südlichen Großenhainer Pflege am Südostrand des Höhenzuges Golk. Es befindet sich etwa 1 km nördlich von Naundörfel zwischen Naundörfel und Kmehlen. Es umfasst einen Talausschnitt des Gosebaches mit der historischen Winzerwiese und umgebenden Pfeifengraswiesen, Wald- sowie Grünlandbereichen.
(3) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in einer Übersichtskarte vom 6. Januar 2006 im Maßstab 1 : 10 000 und in vier Flurkarten vom 6. Januar 2006 im Maßstab 1 : 2 000 eingetragen. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragungen in den Flurkarten. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung. Die Verordnung wird ohne Karten im Sächsischen Amtsblatt verkündet. Die Verordnung mit Karten wird beim Regierungspräsidium Dresden, in 01099 Dresden, Stauffenbergallee 2, im Raum 3089 auf die Dauer von zwei Wochen nach der Verkündung im Sächsischen Amtsblatt zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
(4) Die Verordnung mit Karten ist nach Ablauf der Auslegungsfrist beim Regierungspräsidium Dresden zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt.