Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Lauta-Hoyerswerda-Wittichenau“, festgesetzt durch Beschluss des Rates des Bezirkes Cottbus Nummer 03-2/68 vom 1. Mai 1968 ausgegliedert.