Die im § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Hoyerswerda werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Spannteich Knappenrode“.
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Die im § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Hoyerswerda werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Spannteich Knappenrode“.