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§ 2 SN-4991 (Sachsen) — Ausgliederungsgegenstand

Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Partheaue - Machern“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Ausgliederungsgebiet umfasst eine Fläche von circa 2,1 ha. Es beinhaltet auf dem Gebiet der Gemeinde Taucha, Gemarkung Plösitz die Flurstücke 63/3 (teilweise), 63/4, 63/5 und 63/6.

(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurstückskarte des Staatlichen Vermessungsamtes Torgau, Stand 27. Februar 2002, im Maßstab 1:2 000 (im Original grün umgrenzt) dargestellt. Diese Karte ist Bestandteil der Verordnung.