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§ 1 SN-4977 (Sachsen)

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden über die Ausweisung eines Fischschonbezirks „Lachsbachmündung“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zur Sicherung des Programms „Elbelachs 2000“ insbesondere zur Gewährleistung des Schutzes zurückkehrender Laichfische des Atlantischen Lachses (Salmo salar L.) wird ein Fischschonbezirk in der Elbe ausgewiesen.