(1) Das Ausgliederungsgebiet umfasst eine Fläche von zirka 0,33 ha. Es beinhaltet auf dem Gebiet der Gemeinde Eilenburg, Gemarkung Eilenburg, Flur 9, die Flurstücke 105/2 (teilweise), 105/4 und 103/1 (teilweise).
(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurstückskarte des Staatlichen Vermessungsamtes Torgau, Stand 4. Dezember 2000 im Maßstab 1:3 000 (im Original grün umgrenzt) dargestellt. Diese Karte ist Bestandteil der Verordnung.