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§ 2 SN-4951 (Sachsen) — Ausgliederungsgegenstand

Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Mittlere Mulde“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Ausgliederungsgebiet umfasst eine Fläche von zirka 0,33 ha. Es beinhaltet auf dem Gebiet der Gemeinde Eilenburg, Gemarkung Eilenburg, Flur 9, die Flurstücke 105/2 (teilweise), 105/4 und 103/1 (teilweise).

(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurstückskarte des Staatlichen Vermessungsamtes Torgau, Stand 4. Dezember 2000 im Maßstab 1:3 000 (im Original grün umgrenzt) dargestellt. Diese Karte ist Bestandteil der Verordnung.