Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Dresdner Elbwiesen und -altarme“ ausgegliedert.
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Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Dresdner Elbwiesen und -altarme“ ausgegliedert.