(1) Das Ausgliederungsgebiet umfasst eine Fläche von zirka 420 m². Es beinhaltet einen Teil des Flurstückes 276 der Gemarkung Leipzig-Schönefeld.
(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurstückskarte des Städtischen Vermessungsamtes Leipzig, Stand vom 28. September 2000, im Maßstab 1 : 2 000 (im Original grün umgrenzt) dargestellt. Diese Karte ist Bestandteil der Verordnung.