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§ 2 SN-4940 (Sachsen) — Ausgliederungsgegenstand

Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Partheaue - Machern“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Ausgliederungsgebiet umfasst eine Fläche von zirka 420 m². Es beinhaltet einen Teil des Flurstückes 276 der Gemarkung Leipzig-Schönefeld.

(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurstückskarte des Städtischen Vermessungsamtes Leipzig, Stand vom 28. September 2000, im Maßstab 1 : 2 000 (im Original grün umgrenzt) dargestellt. Diese Karte ist Bestandteil der Verordnung.