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§ 2 SN-4933 (Sachsen) — Ausgliederungsgegenstand

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 0,19 ha. Es umfasst nach dem Stand vom 8. September 1998 auf dem Gebiet der Gemeinde Gohrisch, Gemarkung Kurort Gohrisch, Landkreis Sächsische Schweiz, das Flurstück Nr. 311/1 teilweise.

(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in der Flurkarte Nr. 1 vom 22. Juni 2000 im Maßstab 1 : 2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragung in der Flurkarte.