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§ 1 SN-4930 (Sachsen) — Erklärung zum Ausgliederungsgebiet

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna, Gemarkung Reinhardtsdorf, Landkreis Sächsische Schweiz, werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Sächsische Schweiz“ ausgegliedert.