Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna, Gemarkung Reinhardtsdorf, Landkreis Sächsische Schweiz, werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Sächsische Schweiz“ ausgegliedert.
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Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna, Gemarkung Reinhardtsdorf, Landkreis Sächsische Schweiz, werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Sächsische Schweiz“ ausgegliedert.