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§ 2 SN-4927 (Sachsen) — Ausgliederungsgegenstand

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 0,42 ha. Es umfasst nach dem Stand vom 26. Oktober 1999 auf dem Gebiet der Gemeinde Gohrisch, Gemarkung Cunnersdorf, Landkreis Sächsische Schweiz, die Flurstücke Nr. 7/1, 8b, 8e, 51/3, 71a, 72/2, 72/3, 90, 91, 150 jeweils teilweise.

(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in zwei Flurkarten des Regierungspräsidiums Dresden vom 5. November 1999 im Maßstab 1 : 2 000 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragung in den Flurkarten.