nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 2 SN-4925 (Sachsen) — Ausgliederungsgegenstand

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Elbhänge Dresden-Pirna und Schönfelder Hochland“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 1,12 ha. Es umfasst nach dem Stand vom 6. Mai 1999 auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden, Gemarkung Loschwitz, die Flurstücke 690, 692/1 (teilweise), 692/6 und 692e (teilweise).

(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 20. Juli 1999 und in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 20. Juli 1999 im Maßstab 1 : 2 000 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung.