(1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 1,12 ha. Es umfasst nach dem Stand vom 6. Mai 1999 auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden, Gemarkung Loschwitz, die Flurstücke 690, 692/1 (teilweise), 692/6 und 692e (teilweise).
(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 20. Juli 1999 und in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 20. Juli 1999 im Maßstab 1 : 2 000 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung.