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§ 2 SN-4923 (Sachsen) — Ausgliederungsgegenstand

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 8 600 m². Es umfasst nach dem Stand vom 4. Februar 1999 auf dem Gebiet der Stadt Hohnstein, Gemarkung Rathewalde, Landkreis Sächsische Schweiz, die Flurstücke Nr. 98/21 teilweise, 98/24, 98/26, 98/30 teilweise, 451/4, 451/5, 445/3 teilweise und 445/4.

(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 20. Mai 1999 im Maßstab 1:2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung.