Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Hohnstein, Gemarkung Rathewalde, Landkreis Sächsische Schweiz, werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Sächsische Schweiz“ ausgegliedert.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Hohnstein, Gemarkung Rathewalde, Landkreis Sächsische Schweiz, werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Sächsische Schweiz“ ausgegliedert.