(1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 0,83 ha. Es umfasst nach dem Stand vom 21. Januar 1997 auf dem Gebiet der Gemeinde Rathmannsdorf, Gemarkung Rathmannsdorf, Landkreis Sächsische Schweiz, die Flurstücke Nr. 1/1, 1/2, 1/3, 1/4, 2/7, teilweise, 2/8, 2/9, 2/14, teilweise, 2/16, 566/1, 566/2, 568/1, 568/2 teilweise und 569/3.
(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 17. Mai 1999 im Maßstab 1 : 2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung.