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§ 2 SN-4922 (Sachsen) — Ausgliederungsgegenstand

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 0,83 ha. Es umfasst nach dem Stand vom 21. Januar 1997 auf dem Gebiet der Gemeinde Rathmannsdorf, Gemarkung Rathmannsdorf, Landkreis Sächsische Schweiz, die Flurstücke Nr. 1/1, 1/2, 1/3, 1/4, 2/7, teilweise, 2/8, 2/9, 2/14, teilweise, 2/16, 566/1, 566/2, 568/1, 568/2 teilweise und 569/3.

(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 17. Mai 1999 im Maßstab 1 : 2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung.