Das durch Beschluß Nr. 165/68 vom 12. Juli 1968 des Rates des Bezirkes Karl-Marx-Stadt in Verbindung mit der Verwaltungsanordnung Nummer 03/90 vom 27. August 1990 des Regierungsbevollmächtigten für den Bezirk Chemnitz festgesetzte Ladschaftsschutzgebiet „Mulden- und Chemnitztal“ wird wie folgt geändert:
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der Gemeinde Wechselburg im Landkreis Mittweida wird aus dem Landschaftsschutzgebiet „Mulden- und Chemnitztal“ ausgegliedert.