nu:legal · recht.nulegal.eu
Gesetz über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt
Landesrecht Sachsen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die jährlichen angemessenen Verwaltungsausgaben trägt der Freistaat Sachsen.