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§ 1 SN-4870 (Sachsen) — Errichtung

Gesetz über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Unter dem Namen „Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt“ wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Dresden bis zum 31. Dezember 2016 errichtet. Ab dem 1. Januar 2017 hat die Stiftung ihren Sitz in Grillenburg (Tharandt).