Dem am 29. August 1994 in Potsdam unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Rostock für das Seeschiffsregister und im Dispacheverfahren wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.