1. Die Aufgaben gemäß Artikel 2 Abs. 1 Satz 3 und Artikel 10 Abs. 1 Satz 3 des Vertrags werden im Freistaat Sachsen von der Landesdirektion Sachsen wahrgenommen.
2. Die Aufgaben gemäß Artikel 9 des Vertrags werden im Freistaat Sachsen von den Finanzämtern wahrgenommen.