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Artikel 63 SN-3975 (Sachsen) — [Richtlinienkompetenz, Ressorthoheit]

Verfassung des Freistaates Sachsen

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.

(2) Innerhalb der Richtlinien der Politik leitet jeder Staatsminister seinen Geschäftsbereich selbständig unter eigener Verantwortung.