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Artikel 2 SN-3416 (Sachsen)

Gesetz zu dem Abkommen vom 16./ 17.12.1993 über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrenstoffrechts

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 13 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 30. Juni 1995

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister

für Wirtschaft und Arbeit

Dr. Kajo Schommer