nu:legal · recht.nulegal.eu

Artikel 2 SN-3371 (Sachsen)

Gesetz zu dem Abkommen zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade ausländischer Hochschulen und entsprechender ausländischer staatlicher Grade vom 29. Oktober 1992

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, wird im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntgemacht.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 27. September 1995

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

In Vertretung

Dr. Hans Geisler

Der Staatsminister

für Soziales, Gesundheit und Familie

Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst

Prof. Dr. Hans Joachim Meyer