nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 2 SN-2749 (Sachsen)

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Beteiligung der land- und forstwirtschaftlichen Berufsvertretung in gerichtlichen Verfahren in Landwirtschaftssachen und in Verfahren der ländlichen Neuordnung  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Soweit nach den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes in einem Verfahren zur Ländlichen Neuordnung die land-, forst- oder fischereiwirtschaftliche Berufsvertretung zu beteiligen ist, werden beteiligt

als Berufsvertretung der Landwirtschaft die in § 1 Abs. 1 genannten Verbände,

als Berufsvertretung der Forstwirtschaft der in § 1 Abs. 2 genannte Verband,

als Berufsvertretung der Fischereiwirtschaft der Sächsische Landesfischereiverband e.V.

(2) Werden in ein Verfahren zur Ländlichen Neuordnung Waldgrundstücke einbezogen, ist in den Fällen des § 5 Abs. 2, § 38, § 41 Abs. 2 und § 87 Abs. 1 Satz 2 FlurbG neben der Berufsvertretung der Landwirtschaft die Berufsvertretung der Forstwirtschaft zu beteiligen.

(3) Die Berufsvertretung der Fischereiwirtschaft ist zu beteiligen, wenn in einem Verfahren zur Ländlichen Neuordnung Belangen der Binnenfischerei Rechnung zu tragen ist.

(4) Geben die in § 1 Abs. 1 bezeichneten Verbände im Falle des § 87 Abs. 1 Satz 2 FlurbG einander widersprechende Erklärungen ab, kann die für die Anordnung des Verfahrens zuständige obere Flurbereinigungsbehörde den Verbänden eine angemessene Frist zur Einigung setzen. Wird bis zum Ablauf der Frist keine Einigung erzielt, gilt das Einvernehmen im Sinne des § 87 Abs. 1 Satz 2 FlurbG als hergestellt.

(5) Das Antragsrecht nach § 93 Abs. 1 FlurbG kann von den in § 1 Abs. 1 bezeichneten Verbänden nur gemeinschaftlich ausgeübt werden.

---

Zitiervorschlag: § 2 SN-2749 (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/SN-2749/2

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: sk.sachsen.de
