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Artikel 1 SN-2746 (Sachsen)

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dem am 11. Februar 1992 in Erfurt unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend mit seinen Anlagen veröffentlicht.