nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 11 SN-2522 (Sachsen) — Kapazitätsbeschränkung

Lehrkräfte-Anerkennungsgesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Zulassung zu einem Anpassungslehrgang oder Vorbereitungsdienst kann nicht erfolgen, wenn die nach einer Rechtsverordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus aufgrund von § 40 Absatz 3 Satz 1, 4 und 5 des Sächsischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. September 2018 (SächsGVBl. S. 648), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 662) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, über Zulassungsbeschränkungen zur Verfügung stehende Ausbildungskapazität erschöpft ist.