Dem Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV) zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.