Soweit dieser Vertrag keine besonderen Bestimmungen enthält, ist hinsichtlich der Rechtsverhältnisse des Verbandes, auf die Landesrecht Anwendung findet, das Landesrecht des Landes Brandenburg maßgebend.
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Soweit dieser Vertrag keine besonderen Bestimmungen enthält, ist hinsichtlich der Rechtsverhältnisse des Verbandes, auf die Landesrecht Anwendung findet, das Landesrecht des Landes Brandenburg maßgebend.