Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden und durch Zweckvereinbarungen
Landesrecht Sachsen
Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Der Sächsische Landtag hat am 12. November 1998 das folgende Gesetz beschlossen: